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"Sparkassengarten"

Hausordnung
"Sparkassengarten"

Der Sparkassengarten in der Kremserstraße wird von der Stadtgemeinde Retz von der Privatstiftung der Weinviertler Sparkasse gepachtet. Neben der Retzer Weinwoche steht der Garten zur saisonalen Nutzung (April–Oktober) für Veranstaltungen zur Verfügung. Die folgende Hausordnung ist Bestandteil jeder Vermietung und für alle Mieter verpflichtend.

1. Allgemeine Informationen

  • Der Garten umfasst eine Fläche von über 5.000 m².
  • Infrastruktur: WCs, Strom-, Wasseranschlüsse sowie eine überdachte Bühne stehen zur Verfügung.
  • Der Pavillon, Verkaufshütten und sonstige Gebäude dürfen nicht verwendet oder betreten werden.

2. Mietbedingungen

  • Gebühren für Wasser und Strom sind grundsätzlich inkludiert. Bei übermäßigem Stromverbrauch (z. B. durch Bühnenbeleuchtung oder Catering) erfolgt eine gesonderte Verrechnung.
  • Die WCs, die Bühne und die Außenflächen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden (geputzt und gereinigt).
  • Die Terminvergabe erfolgt über einen zentralen Google-Kalender. Bitte nutzen Sie dafür unser Anfrageformular.
  • Stornobedingungen:
    • Bis 1 Monat vor Mietbeginn: kostenlos
    • Weniger als 1 Monat: 50 % der Mietkosten
    • Ab dem Vortag des Mietbeginns: 100 % der Mietkosten

3. Nutzung und Verantwortung

  • Der Garten darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Ausnahmen für Anlieferungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Die Aufstellung und der Abbau sämtlicher Infrastruktur (Zelte, Tische, Technik usw.) liegt in der Verantwortung des Mieters.
  • Für den Wetterschutz (z. B. bei Sturm, Starkregen) ist der Mieter eigenverantwortlich.
  • Alle Flächen (inkl. Grünanlagen und Wege) müssen unbeschädigt und sauber übergeben werden.
  • Die Abnahme und Rückgabe des Gartens erfolgen durch ein Übergabeprotokoll mit dem Bauhofleiter.
  • Schäden sind sofort zu melden und werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

4. Öffentliche Veranstaltungen

  • Öffentliche Veranstaltungen sind gegebenenfalls der Stadtgemeinde Retz zu melden.
  • Es wird der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung dringend empfohlen.

5. Haftung

  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Nutzung durch ihn, seine Dienstleister oder Gäste entstehen.
  • Der Mieter ist verantwortlich für die Sicherheit der Gäste und die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen während der Veranstaltung.

Wir danken für die Einhaltung der Hausordnung und wünschen eine erfolgreiche Veranstaltung im Sparkassengarten!