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Gemeinderatswahl 26.01.2025

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.


Bei den Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 kann die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag innerhalb des Gemeindegebietes in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

 Hinweis

Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen 2025 gewählt werden:

Briefwahl (VOR und AM Wahltag)

  • Verschlossene Wahlkarte übermitteln (z.B.per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten):     
    • Stimmzettel ausfüllen und in Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte legen
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte verschließen
    • Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen
    • Wahlkarte muss bis spätestens am Sonntag, 26. Jänner 2025, bis 6.30 Uhr bei der Gemeinde (Einwurf in vorhandenen Einlaufkasten zulässig) oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen

Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)

  • im Wahllokal innerhalb der eigenen Gemeinde:
    • Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) mit enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
    • Die Wahlkarte wird der Wählerin/dem Wähler abgenommen und der Niederschrift beigelegt.

Die Wahlkarte kann online unter Meine Wahlkarte beantragt werden. Wichtig: sobald Sie die Wahlkarte online beantragen MUSS sie per Post zugeschickt werden und kann NICHT MEHR persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden.

Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

25.11.2024