Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Bei Trauerfällen: Abgabe der Parten in der Stadtgemeinde zum Aushang in den Schaukästen möglich.