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"Kulturhaus Schüttkasten"

Hausordnung
"Kulturhaus Schüttkasten"

Die Stadtgemeinde Retz hat durch die Renovierung des alten Schüttkastens einen Raum geschaffen, in dem die Möglichkeit besteht, diverse Veranstaltungen in historisch geschmackvoll renovierten Ambiente für bis zu 180 Personen abzuhalten.

Das „Kulturhaus Schüttkasten Retz“ soll möglichst vielen Künstlerinnen und Künstlern als Bühne offenstehen, um ihr Können darzubieten und zu unterhalten. Es soll aber auch die Möglichkeit bestehen, private Feiern abzuhalten oder Kurse zu veranstalten.

Bei der Raummiete inkludiert sind Tische und Bestuhlung für max. 180 Personen oder der leergeräumte Raum als Bewegungsfläche, Bühne, Küche inkl. Ausstattung, Sanitäranlagen und der Außenbereich. Tische und Stühle müssen selbst aufgestellt und weggeräumt werden. Eine Nutzung der Möbel im Außenbereich ist nicht gestattet.

Alle Räumlichkeiten und die Außenflächen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden (besenrein bei Kleinveranstaltungen zB Yoga, Tanz, etc.).

Für den Reinigungsaufwand wird für eine stundenweise Kurznutzung eine Reinigungspauschale verrechnet. Ansonsten wird der tatsächliche Reinigungsaufwand an den Benützer verrechnet.

Die Ab- und Übernahme wird mit einem Formular dokumentiert. Eventuell aufgetretene Schäden sind jedenfalls zu dokumentieren und werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung für größere Veranstaltungen wird für den Benützer empfohlen.


Brandschutz: Das Abstellen von Mobiliar und diversen Gegenständen vor Fluchttüren ist ausnahmslos untersagt.

Bühnenbereich: Beim Betreten des Bühnenbereiches ist darauf zu achten, dass die Abstufung ungesichert ist.

Klavier/Flügel: Der Flügel/Klavier darf nur nach Rücksprache mit der Musikschule Retz benützt und nicht als „Abstellfläche“ verwendet werden. Für die Nutzung wird eine gesonderte Gebühr verrechnet.

Rauchverbot: Im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot

Grobe Verschmutzungen wie verschüttete Flüssigkeiten, Speisen oder Straßenschmutz, der Steine beinhaltet, müssen sofort entfernt werden.

Küchenbereich: Das vorhandene Geschirr im Küchenbereich ist bei Übergabe gereinigt in den vorgesehenen Schränken zu deponieren.

Catering: Bei Ausspeisungen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Verschmutzung des Bodens durch Speisen und Getränken kommt.

Schonung des Bodens: Mobiliar und diverse Requisiten müssen entsprechend transportiert werden, damit es zu keiner Beschädigung des Bodens kommt.

Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass die Beleuchtung ausgeschaltet ist und alle Türen versperrt sind.

Außenbereich: Es gelten die saisonal bedingten Regelungen (wie bei Schanigärten) bezüglich Lärmschutz.

Ton- Lichtanlage/Beamer: Sind ausschließlich nur mit Einschulung und nach vorhergehenden Nutzungsanmeldung zu verwenden. Für die Benützung wird eine gesonderte Gebühr verrechnet.


Jeder Schaden muss dem Vermieter gemeldet werden. Der Mieter/Raumnutzer trägt die Verantwortung für alle Gäste im Hinblick der Nutzung des Gebäudes und haftet auch dafür.